Vor der ersten Therapieeinheit benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Als Physiotherapeutin bin ich weisungsgebunden, das heißt, es braucht in jedem Fall eine ärztliche Verordnung – egal ob Sie die Kostenrückerstattung der Krankenkassa in Anspruch nehmen wollen oder die Therapie privat zahlen möchten.
Da ich als Wahltherapeutin arbeite, müssen Sie nach Beendigung der Therapieserie vorerst die gesamten Kosten selbst tragen.
Anschließend können Sie mit der bewilligten Originalverordnung, meiner Honorarnote und der Einzahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückfordern.
Wie viel erstattet wird, hängt von der Krankenkasse und der Höhe des Selbstbehalts ab. Diese Informationen erfahren Sie am einfachsten direkt bei Ihrer Versicherung. Falls Sie eine private ambulante Zusatzversicherung haben, können Sie dort ebenfalls einen Teil der Therapiekosten erstattet bekommen.